Die STIKO empfiehlt die RSV-Prophylaxe mit Beyfortus allen Neugeborenen und Säuglingen zur Verhinderung schwerer RSV-bedingten Erkrankungen in ihrer 1. RSV-Saison. Daher haben ab Oktober alle Neugeborenen, die ab dem 01.04.2025 geboren wurden, Anspruch auf eine Impfung gegen das potentiell gefährliche Respiratory Synzytial-Virus (RSV). Die Kosten für diese Impfung werden von allen Krankenkassen vollständig übernommen. Nur wenn die Mutter in der Schwangerschaft gegen RSV geimpft wurde, ist die Impfung für das Kind nicht empfohlen.
Wir haben im letzten Herbst in unserer Praxis sehr gute Erfahrungen mit dieser "RSV-Impfung" gemacht. Diese ist sehr gut verträglich und der Effekt auf die Anzahl von Atemwegsinfektionen bei Säuglingen war beeindruckend! Wir können die Impfung gerne im Rahmen mit bereits vereinbarter (Impf-)Termine oder Vorsorgen durchführen. Sollten bei Ihrem Kind sonst aktuell keine Termine anstehen, können Sie ab sofort Termine für die RSV-Prophylaxe vereinbaren, gerne auch online über arzt-direkt unter dem Besuchsgrund "Impfung".
Siehe zu diesem Thema auch die Pressemitteilung des BVKJ Bayern